Richtlinien
Netzwerk Citykirchenprojekte
Ökumenische Arbeitsgemeinschaft
Richtlinien
§ 1 Zweck
(1) Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen "Netzwerk Citykirchenprojekte - Ökumenische Arbeitsgemeinschaft" und erstreckt sich auf Deutschland und den deutschsprachigen Raum. Sie hat eine basisnahe ökumenische Struktur.
(2) Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist die Förderung der Kommunikation der Mitglieder untereinander, die Unterstützung der Mitglieder bei ihrer Arbeit, die Vertretung der Mitglieder nach außen sowie die Initiierung gemeinsamer Projekte.
(3) Die Kommunikation der Mitglieder untereinander wird unterstützt durch Vernetzung, Austausch untereinander und Förderung des Informationsflusses. Als Informationsplattform wird eine Homepage eingerichtet.
(4) Die Arbeitsgemeinschaft pflegt den Kontakt zu den Kirchenleitungen.
(5) Die Arbeitsgemeinschaft ist Ansprechpartnerin für Interessierte und neue Projekte.
(6) Die Arbeitsgemeinschaft baut eine Adressendatei auf und aktualisiert diese kontinuierlich.
(7) Die Arbeitsgemeinschaft informiert ihre Mitglieder über spezifische Fortbildungsangebote.
§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Arbeitsgemeinschaft können Einrichtungen und Projekte der Citykirchenarbeit und Cityseelsorge bzw. Citypastoral der Evangelischen Landeskirchen und der Katholischen Bistümer in Deutschland und im deutschsprachigen Raum werden.
(2) Die Mitgliedschaft muss schriftlich gegenüber dem Sprechteam beantragt werden. Das Sprecherteam beschließt über den Antrag vorbehaltlich der Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung.
(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrags für das laufende Kalenderjahr.
§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Sprecherteam zum Schluss eines Kalenderjahres.
(2) Wenn ein Mitglied gegen die Interessen der Arbeitsgemeinschaft in grober Weise verstoßen hat, kann es durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus der Arbeitsgemeinschaft ausgeschlossen werden. Dabei ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich oder schriftlich zu rechtfertigen.
§ 4 Organe der Arbeitsgemeinschaft
(1) Die Organe der Arbeitsgemeinschaft sind
- die Mitgliederversammlung und
- das Sprecherteam.
(2) Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der Arbeitsgemeinschaft. Sie findet in der Regel im Rahmen der Netzwerktagung statt. Bei der Mitgliederversammlung entscheiden die Mitglieder mit einfacher Mehrheit über folgende Punkte:
- Beschlussfassung über die Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern,
- Festlegung des nächsten Tagungsortes und Einsetzen der Projektgruppe,
- Festlegung des jährlichen Mitgliedsbeitrages bzw. Ermäßigung des jährlichen Mitgliedbeitrags in begründeten Fällen. Zwischen den Mitgliederversammlungen entscheidet das Sprecherteam in begründeten Einzelfällen über eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags bis zur nächsten Mitgliederversammlung,
- Wahl von fünf SprecherInnen für die Dauer von zwei Jahren bzw. bis zur nächsten Mitgliederversammlung,
- Wahl von zwei RechnungsprüferInnen für die Dauer von zwei Jahren bzw. bis zur nächsten Mitgliederversammlung,
- Entgegennahme des Berichtes des Sprecherteams,
- Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüferin und des Rechnungsprüfers über die Finanzen der Arbeitsgemeinschaft,
- Entlastung des Sprecherteams
(3) Das Sprecherteam besteht aus den fünf gewählten SprecherInnen und führt die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft zwischen den Mitgliederversammlungen. Sie lädt zur Mitgliederversammlung ein und leitet diese. Bei Ausscheiden von Mitgliedern aus dem Sprecherteam zwischen den Mitgliederversammlungen beruft das Sprecherteam diejenigen Kandidaten nach, die bei der Wahl zum Sprecherteam auf der vorherigen Mitgliederversammlung die nächst höhere Stimmenzahl erreicht haben. Die nachberufenen Mitglieder sind stimmberechtigt. Kann keine Nachberufung erfolgen, kann das verbleibende Sprecherteam die Geschäfte weiterführen oder aus der Reihe der Mitglieder des Netzwerks eine neue Person in das Sprecherteam berufen.
§ 5 Netzwerktagung
Die Netzwerktagung ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Netzwerks. Sie findet in der Regel im 2-Jahres-Rythmus an wechselnden Orten statt. Die Tagungen werden jeweils von einer regionalen Projektgruppe vorbereitet und verantwortet.
§6 Inkrafttreten
(1) Diese Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft wurde auf der Mitgliederversammlung am 21. April 2004 in Hamburg beschlossen.
Gründungsmitglieder des Netzwerkes
Aachen
Kirche für die Stadt e.V.
Bonn
Evangelischer Kirchenpavillon
Bonn
Kath. Stadtdekanat
Bremen
Treffpunkt Kirche Bremen
Darmstadt
Kirche & Co
Dortmund
Katholisches Forum Dortmund
Düsseldorf
Johanneskirche Stadtkirche
Düsseldorf
Kirche in der City
Frankfurt am Main
i-Punkt Katholischer Kirchenladen
Frankfurt am Main
Evangelisches Info-Center
Freiburg im Breisgau
c-punkt Freiburg, Info- und Gesprächsladen
Hamburg
Citypastorale Projekte in Hamburg
Hamburg
Das Kirchencafé
Hamburg
Rathauspassage gGmbH
Hannover
ka:punkt
Erkrath-Hochdahl
Haus der Kirchen
Köln
Domforum
Köln
Evangelische Informationsstelle Köln
Krefeld
Friedenskirche
Krefeld
Papst-Johannes-Haus ? Katholische Kirche Krefeld
Ludwigshafen
Lichtpunkt
Lübeck
k-punkt/katholische Kirche in Lübeck
Mainz
Nr.10 Kirche am Markt
Münster
Kirchenfoyer
Neuwied
Café Auszeit - das Café der Marktkirche
Oberhausen
Kirchenzentrum e.V.
Recklinghausen
Gastkirche Recklinghausen
Unna
Offene Stadtkirche
Wiesbaden
KirchenFenster Schwalbe 6
Wolfsburg
Kirchenladen Wolfsburg
Dateianhang:
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